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Explosionen verhindern

Es ist selten, dass etwas passiert. Der Explosionsschutz ist für Lackierbetriebe ein Dauerthema, da sie mit zahlreichen potenziellen Gefahren konfrontiert sind. Das aktuelle Trendbarometer zeigt, wie Betriebe damit umgehen.

Jan Gesthuizen

Grafische Aufbereitung der im Text erwähnten Daten
12% der befragten Lackierbetriebe hatten schon einmal ein Explosionsereignis. Grafik: Redaktion

Die Regeln für den Explosionsschutz sind streng – aus gutem Grund, wie das Trendbarometer zeigt. Denn auch wenn es selten vorkommt, treten Explosionen in Betrieben auf. 12% der befragten Lackierbetriebe bestätigten, dass es bei ihnen bereits ein Explosionsereignis gegeben habe. Immerhin berichtete niemand davon, schon mehr als eine Explosion erlebt zu haben.

Zahlreiche Gefahrenquellen

Es gibt viele Gelegenheiten für Explosionen in Lackierbetrieben, etwa bei Pulverlackieranlagen, wo sich das Pulver-Staub-Gemisch entzünden kann – ähnlich den weithin bekannten Mehlstaubexplosionen. Ist die Partikelgröße klein genug, können selbst Materialien, die sonst als nicht entzündlich gelten, schnell durchoxidieren und eine Explosion auslösen. Generell gelten Partikelgrößen von unter einem halben Millimeter als gefährlich – das betrifft nicht nur Pulverlacke, sondern auch Nasslacke und deren Tröpfchengröße.

Glücklicherweise sind für eine Explosion noch weitere Faktoren erforderlich. Einflussgrößen sind unter anderem die Sauerstoffkonzentration und die Mindestzündtemperatur einer Staubwolke oder eines Gasgemisches, das bei Nasslacken durch abdampfende Lösemittel entstehen kann. Auch elektrostatische Kenngrößen spielen eine Rolle. Letztlich ist zudem eine Zündquelle erforderlich – diese kann auch etwas ganz Banales sein, etwa das Blitzlicht einer Fotokamera. Ein Umfrageteilnehmer berichtet von einem Vorfall bei einer direkt aufgeladenen Glockenapplikation mit 2K-Lösemittel-Klarlack. Die Glocke des Lenkluftrings habe geschliffen, weil sie nicht richtig montiert war. Dabei habe sich die Glocke rotglühend aufgeheizt. Als der Roboter zum Spültopf gefahren sei, um den Spülvorgang zu starten, kam es zur Durchzündung. „Alle Detektions- und Löschvorrichtungen haben funktioniert und ausgelöst“, berichtet der Umfrageteilnehmer. Zudem habe man mit organisatorischen Maßnahmen nachgesteuert.

Änderungen beachten

Eine häufige Ursache für Explosionsgefährdungen sind Änderungen, beispielsweise beim ursprünglich vorgesehenen Beschichtungsmaterial. Auch das Überschreiten der zugelassenen Lackmengen, Änderungen in der Applikation oder die Integration neuer Gerätschaften, die Elektrostatik mitbringen, stellen potenzielle Gefahrenquellen dar. In solchen Fällen ist eine neue Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich. Die Empfehlungen für Betriebssicherheit (EmpBS 1114) geben hierzu Hinweise für Bestandsanlagen – etwa dann, wenn Defizite bei Wirksamkeitsprüfungen festgestellt werden, sich Arbeitsmittel oder -verfahren ändern, Unfälle oder Beinahe-Ereignisse auftreten oder das technische Regelwerk aktualisiert wird.

Die Umfrage zeigt, dass Lackierbetriebe größtenteils umsichtig vorgehen. 41% führen nach jeder Anlagenmodifikation eine neue Explosionsschutzprüfung durch, 47% je nach Erfordernis. Bei 12% hingegen findet grundsätzlich keine neue Prüfung statt. Ergibt eine Prüfung Handlungsbedarf, sind Unternehmen verpflichtet, tätig zu werden – so schreibt es die Betriebssicherheitsverordnung vor. Zudem müssen Betriebe ein Explosionsschutzdokument vorhalten, wie es in der DGUV 213-106 beschrieben ist. Detaillierte Tipps und Handlungsanweisungen hat BESSER LACKIEREN zum Explosionsschutz bereits in Ausgabe 3/2025, S. 2 veröffentlicht.

Lackierbetriebe, die Teil des BESSER LACKIEREN Trendbarometers sein wollen, können sich an jan.gesthuizen@vincentz.net wenden, um in den Umfrageverteiler aufgenommen zu werden.