Normen & Gesetze Verordnungen
Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
➡️ Jetzt teilnehmen!
Neue DGUV-Regelungen
Mit der überarbeiteten DGUV Information 209-046 gelten ab sofort strengere Vorgaben für den Brand- und Explosionsschutz in industriellen Lackierbetrieben. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Zoneneinteilung, Erdung, Lüftung sowie Genehmigungs- und Prüfpflichten – und haben direkte Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Instandhaltung.
Im Dezember 2024 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Information 209-046 grundlegend aktualisiert. Das Dokument „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ ersetzt die bisherige Fassung von 2016 und enthält eine Vielzahl an Neuerungen, die für industrielle Lackierbetriebe weitreichende Konsequenzen haben.
Ein zentrales Element ist die Überarbeitung der Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche. Die neue Fassung orientiert sich stärker an der DIN EN 16985 und ermöglicht damit eine praxisnähere Einschätzung potenzieller Gefahrenquellen. So kann etwa in vielen Fällen auf die Ex-Zoneneinteilung im gesamten Abluftsystem verzichtet werden – eine spürbare Erleichterung für Betreiber.
Elektrostatische Aufladung gezielt vermeiden
Neben dem Explosionsschutz wurde auch der Umgang mit elektrostatischer Aufladung konkretisiert. Neu definierte Anforderungen an Erdung und Potenzialausgleich betreffen insbesondere Werkstücke, Fördersysteme und Gebinde in Anlagen mit elektrostatischer Applikation. Ziel ist es, unkontrollierte Zündquellen durch Funkenbildung zu verhindern.
Ebenfalls erweitert wurden die Anforderungen an Gaswarneinrichtungen: Die kontinuierliche Überwachung kritischer Konzentrationen von Lösemitteldämpfen soll künftig standardisiert erfolgen – besonders in Farbversorgungsräumen, Trocknungsanlagen und Lackierkabinen. Moderne Sensorik ist dabei verpflichtend und kann bei Bedarf automatisiert Gegenmaßnahmen auslösen.
Brandschutz und Dokumentation verschärft
Auch im Bereich Brandschutz wurden die Vorgaben deutlich ausgeweitet. Bauliche Anforderungen an Trennwände, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen sind jetzt präziser gefasst. Besonders bei großflächigen Anlagen müssen Evakuierungswege breiter ausgelegt und Löschsysteme in risikobehafteten Zonen zwingend integriert werden.
Mit der neuen DGUV-Information verschärfen sich zudem die Dokumentations- und Prüfpflichten. Neu ist die standardisierte Zonendokumentation, verbindliche Prüfintervalle für Lüftungsanlagen und Nachweise über Schutzmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung. Unternehmen, die Anlagen modernisieren oder erweitern wollen, müssen Genehmigungsanforderungen frühzeitig prüfen.
Mehr im Abo: Abonnenten von BESSER LACKIEREN erfahren im ausführlichen Artikel in Ausgabe 8/2025:
- Welche technischen Details die neue Zoneneinteilung explizit berücksichtigt
- Welche Fristen und Prüfintervalle jetzt verbindlich einzuhalten sind
- Wie sich Unternehmen auf geplante Erweiterungen oder Modernisierungen vorbereiten können
Zum Netzwerken:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin, Sachgebiet Oberflächentechnik Fachbereich Holz und Metall, Tel. +49 6131 802-12512, sg-ot.fbhm@bghm.de, www.dguv.de