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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Durchdachtes Prüfmanagement nutzen
In Lackierbetrieben unterliegen viele technische Anlagen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Ohne ein durchdachtes Prüfmanagement entstehen leicht Risiken, Haftungsfragen und behördliche Konsequenzen.
Maschinen, Geräte und technische Anlagen in Lackier- und Beschichtungsbetrieben bergen potenzielle Gefahren. Deshalb fordert der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen sicherheitsrelevanter Arbeitsmittel. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bilden das rechtliche Fundament – ergänzt durch DGUV-Vorgaben, baurechtliche Vorschriften und länderspezifische Regelwerke.
Zu den typischen prüfpflichtigen Arbeitsmitteln gehören Druckluftanlagen, elektrische Betriebsmittel, Krane, Leitern, Regale, ATEX-Anlagen und Brandschutzeinrichtungen. Je nach Gefährdungsbeurteilung sind Prüfungen vor Inbetriebnahme, regelmäßig während des Betriebs sowie nach Änderungen oder Unfällen erforderlich.
Zuständigkeiten und Prüfabläufe klar geregelt
Für die Einhaltung der Prüfpflichten ist der Betreiber verantwortlich. Die Prüfungen müssen durch „befähigte Personen“ oder zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Art, Umfang und Intervalle richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, gesetzlichen Vorgaben und ggf. Herstellerhinweisen. In weniger kritischen Bereichen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch internes Personal prüfen – sofern entsprechend qualifiziert.
Alle Prüfungen sind lückenlos zu dokumentieren, inklusive Prüfer, Datum, festgestellten Mängeln und Fristen zur Mängelbehebung. Sichtbare Prüfaufkleber an Maschinen erleichtern dabei die tägliche Kontrolle.
Konsequenzen bei Versäumnissen
Fehlende oder unsachgemäße Prüfungen können nicht nur zu Arbeitsunfällen führen, sondern auch haftungsrechtliche und behördliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein strukturiertes Prüfmanagement ist daher unerlässlich – nicht nur aus Gründen der Compliance, sondern auch zur Absicherung des Betriebs.
Mehr im Abo: Im vollständigen Artikel in Ausgabe 8/2025 erfahren Abonnenten von BESSER LACKIEREN:
- Welche Prüfarten intern durchgeführt werden dürfen – und welche nicht
- Wie eine rechtssichere Dokumentation konkret aussehen muss
- Warum sich ein digitales Prüfmanagementsystem lohnt
Zum Netzwerken:
QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 10408 17, schuele@qubus.de, www.qubus.de