Marktgeschehen Trendbarometer
Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
➡️ Jetzt teilnehmen!
Viel Bürokratie für saubere Luft
Jeder will saubere Luft. Um das sicherzustellen, gibt es sehr viele Regeln. Wie das aktuelle BESSER LACKIEREN Trendbarometer zeigt, gehen diese Lackierbetrieben oft zu weit.
Beim Thema Luft, Abluft und Emissionen sind Lackierbetriebe laut eigener Aussage in der Regel von drei bis vier Regelwerken betroffen, wobei die Gefahrstoffverordnung mit großem Abstand von den meisten genannt wird. Auch die 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (31. BImschV), die TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) und das Arbeitsschutzgesetz nennen die befragten Lackierbetriebe jeweils mit über 60% oft. All diese Regelwerke und Verordnungen haben eigene Schwerpunkte, wobei die Themen sich überlagern können.
Die Gefahrstoffverordnung regelt, wie der Name sagt, den Umgang mit Gefahrstoffen. Sie legt Maßnahmen zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Handhabung dieser Stoffe fest, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die TA-Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Diese Verwaltungsvorschrift ist insbesondere deswegen relevant, weil sie den jeweils gültigen Stand der Technik aufgreift. Zudem bezieht sie auch Altanlagen mit ein, die Grenzwerte nach dem aktuell gültigen Stand der Technik nach einer gewissen Übergangsfrist erreichen müssen. Die TA-Luft ergibt sich wie die BImSchV aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und besteht aus einer großen Zahl an einzelnen Verordnungen. Für Lackierbetriebe ist die 31. BImSchV die relevanteste aus diesem Konglomerat und hat das Ziel, Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen zu begrenzen.
Klare Änderungswünsche von Lackierbetrieben
Gefragt bei welchen Regelwerken und Verordnungen die Lackierbetriebe gerne Änderungen sehen wollen, teilen sich die 31. BImSchV und die Gefahrstoffverordnung den ersten Platz, gefolgt von der TA-Luft und dem Arbeitsschutzgesetz, welche ebenfalls noch fast die Hälfte der Betriebe nennt. „Bei den Gefahrstoffen gibt es immer wieder weitere neue Vorschriften“, beklagt sich etwa ein Umfrageteilnehmer. Interessant ist, dass in der Umfrage eine extrem große Einigkeit darüber herrscht, welche Maßnahmen zu einer Entlastung der Lackierbetriebe führen könnten.
Konkret wünschen sich 91% aller befragten Unternehmen weniger Dokumentationspflichten. Doch zuletzt ist genau das Gegenteil geschehen, so wurde beispielsweise bei der letzten Novelle der 31. BImSchV die Dokumentationspflichten sogar erweitert. Laut Einschätzung des Instituts für Wirtschaft und Umwelt in Magdeburg durchaus aus guten Gründen, denn Emissionsminderungen seien nun nachvollziehbarer. Dennoch steigt der Aufwand erst einmal, egal wie gut er begründet ist.
Ein wichtiges Werkzeug, um bestehende Regeln und Pflichten einzuhalten, ist nach Ansicht vieler Umfrageteilnehmer die Digitalisierung. Diese kann nicht nur bei der Dokumentation, sondern auch bei leichteren Genehmigungsverfahren helfen, die ebenfalls sehr oft genannt wurde. Dabei geht vieles, was bisher passiert ist, nicht weit genug, wie es ein Umfrageteilnehmer auf den Punkt bringt: „Es ist nicht damit getan, Papierunterlagen zu unterschreiben, in ein PDF umzuwandeln und dann digital hochzuladen!“
BESSER LACKIEREN befragt für jede Ausgabe Entscheider aus der industriellen Lackiertechnik zu einem aktuellen Thema. Das schnelle Onlineverfahren ermöglicht eine hohe Beteiligung und somit ein exklusives Stimmungsbild. Möchten Sie auch teilnehmen? Eine formlose Email an jan.gesthuizen@vincentz.net genügt.