Normen & Gesetze Verordnungen

Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
➡️ Jetzt teilnehmen!

Sauberkeit in Lackieranlagen

Putzen macht wohl kaum jemandem Spaß. Doch eine saubere Umgebung ist ein Muss in Lackierbetrieben. Hilfreich kann ein Reinigungsplan sein. Er legt fest, was wann, wie und wie oft gereinigt werden muss.

Porträtfoto Jürgen Kögel
Für die Reinigung des Kabinenumfeldes empfiehlt Kögel einen Ex-geschützten Staubsauger. Foto: OBS

„Regelmäßige Reinigung ist ein schwieriges Thema in industriellen Lackierbetrieben. Es gibt keine Vorschrift, die beschreibt, wie man Anlagen sauber hält“, erklärt Jürgen Kögel und gibt zu bedenken, dass „man in einer staubigen Umgebung keine hochwertigen Lackierungen realisieren und es bei einer nicht 100% gereinigten Pulverkabine beim Farbwechsel zu Farb-Verschleppungen kommen kann.“ Hinzu kommt, dass abgelagertes Overspray in Pulveranlagen ein Explosionsrisiko darstellen.

Um für Sauberkeit zu sorgen, empfiehlt der Geschäftsführer vom Odenwälder Brandschutz Service (OBS) die Erstellung eines Reinigungsplans. Er sollte enthalten

  • wann gereinigt wird (z.B. täglich, wöchentlich),
  • womit gereinigt wird (z.B. ATEX-Staubsauger, Reinigungsmittel) und
  • wie die Reinigung durchzuführen ist (z.B. eine Reihenfolge, Kabine, Rückgewinnungssystem, Pulverförderung, Pulverpistolen, usw.).

Verordnungen zur Reinigung

Hinweise zur Umsetzung enthalten die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. für Gefahrstoffe (TRGS) und die DGUV 209/087.

Bei der Reinigung steht auf jeden Fall die Sicherheit im Vordergrund. Daher ist es wichtig, bei elektrostatischer Applikation als erstes die Hochspannung auszuschalten. In einer Pulveranlage sollte zum Reinigen auf gar keinen Fall eine Metalllanze zum Einsatz kommen, weil sie sich möglicherweise elektrostatisch aufladen und durch den Pulverstaub eine Explosion verursachen kann. Für die Reinigung des Kabinenumfeldes empfiehlt Kögel einen Ex-geschützten Staubsauger.

Für Nasslackieranlage gilt grundsätzlich das gleiche. „Aus Sicherheitsgründen und um den Reinigungsaufwand möglichst gering zu halten, sollte in der Kabine nur das notwendige Lackierequipment stehen“, berichtet Kögel weiter. Er empfiehlt, die Sprühpistole in der Kabine zu reinigen und wegen der Lösemittel die Putzmittel fachgerecht zu entsorgen.

Zum Netzwerken:
Odenwälder Brandschutz Service (OBS), Ober-Ramstadt, Jürgen Kögel, Mobil: +49 162 6403176, obs-koegel@outlook.de, www.obs-koegel-exschutz.de