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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Gefährliche Abfälle sicher entsorgen

In Lackier- und Beschichtungsbetrieben fallen regelmäßig gefährliche Abfälle an – von Lackresten über Lösemittel bis zu verschmutzten Filtern. Wer hier Fehler macht, riskiert Umweltbelastungen, Gesundheitsgefahren und Bußgelder. Ein strukturiertes Abfallmanagement ist daher Pflicht – und kann zugleich ein wichtiger Effizienzfaktor im Betrieb sein.

Frank Schüle (Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH)

Lagerhalle mit Abfallbehältern
Gefährliche Abfälle korrekt sammeln und versenden, je nach Fall kommt hier neben dem Abfall- auch der Gefahrgutbeauftragte zum Einsatz. Foto: Pixabay

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bilden die rechtliche Grundlage für die Abfallentsorgung in Deutschland. Für Beschichtungsbetriebe bedeutet das: Alle anfallenden Abfälle müssen nach AVV-Schlüssel erfasst und klassifiziert werden – gefährliche Abfälle sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Empfohlen wird ein internes Abfallverzeichnis, das alle Stoffe systematisch auflistet. So behalten Betriebe den Überblick und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen.

Sammlung und Lagerung

Auch bei der Sammlung und Lagerung gelten strenge Vorgaben: Abfälle sind getrennt zu halten, in dichten, gekennzeichneten Behältern zu lagern und dürfen nicht vermischt werden. Ideal ist ein Lagerbereich im Freien mit Belüftung und Auffangwanne – das reduziert Brandrisiken und ermöglicht eine sichere Handhabung. Regelmäßige Sichtkontrollen beugen Leckagen und Emissionen vor.

Dokumentation, Nachweis und Entsorgung

Eine lückenlose Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt im Ernstfall vor Haftungsrisiken. Dazu zählen:

  • Abfallregister mit Mengen, AVV-Schlüsseln und Entsorgungswegen
  • Übernahme- und Begleitscheine für Transporte
  • Entsorgungsnachweise zertifizierter Fachbetriebe
  • Sicherheitsdatenblätter und betriebliche Arbeitsanweisungen

Alle Unterlagen sind mindestens drei, teils bis zu fünf Jahre aufzubewahren und müssen bei Kontrollen sofort vorgelegt werden können.

Der Abtransport gefährlicher Abfälle darf ausschließlich durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (EFB) erfolgen. Diese übernehmen Transport und Verwertung – etwa durch Lösemittelrückgewinnung, Destillation oder thermische Behandlung – unter Einhaltung der ADR-Vorschriften.

Mehr als Pflicht: Nachhaltiger Nutzen

Ein professionelles Abfallmanagement schützt nicht nur Umwelt und Mitarbeitende, sondern steigert auch die betriebliche Effizienz. Durch klare Prozesse, Schulungen und Rückgewinnung von Wertstoffen lassen sich Kosten senken und Ressourcen schonen – ein Gewinn für Sicherheit und Nachhaltigkeit gleichermaßen.

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  • Wie Betriebe ihr internes Abfallverzeichnis aufbauen und digital verwalten können
  • Welche Nachweispflichten im eANV-System gelten
  • Wie Entsorgungsfachbetriebe Lösemittel effizient rückgewinnen

Zum Netzwerken:
QUBUS Planung undBeratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 1040817, schuele@qubus.de, www.qubus.de