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Anlagenverordnung AwSV
Seit gut sechs Jahren gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ihre Vorgaben gelten für Lager, in denen unter anderem Lacke und Lösemittel stehen.
„Diese wasserrechtliche Vorschrift und die damit verbundenen Anforderungen sind bei Lackierbetrieben noch immer sehr unbekannt“, berichtet Frank Schüle, Bereichsleiter Umwelt/Brandschutz/Arbeitssicherheit bei Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik. Lackierbetriebe denken häufig, die AwSV würde auf sie nicht zutreffen. Doch das stimmt nicht, denn in einem Lager für Lacke und Lösemittel oder in den Vorrats- und Ansetzbehältern für die chemische Vorbehandlung lagern häufig wassergefährdende Stoffe. Der Lackierbetrieb muss sicherstellen, dass diese bei einer Störung sicher zurückgehalten und entsorgt werden können. Die Prüfpflicht für diese Anlagen hängt von ihrer Größe und der Wassergefährdungsklasse (WGK) ab. Anlagen mit einem Volumen von ≤ 0,22 m³ fallen nicht in den Geltungsbereich der AwSV.
Bei Anlagen > 0,22 m³ spielen Anlagengröße, Wassergefährdungsklasse (WGK) und die daraus resultierende Gefährdungsstufe die entscheidenden Rollen. Unter WGK 1 fallen schwach wassergefährdende Stoffe, unter WGK 2 deutlich wassergefährdende Stoffe und WGK 3 stark wassergefährdende Stoffe. „Für Lackierbetriebe ist es wichtig, zunächst die WGK der Materialien zu ermitteln“, erläutert Schüle weiter. Die Angaben dazu stehen in den Sicherheitsdatenblättern (Abschnitt 15) der eingesetzten Produkte. Im nächsten Schritt empfiehlt er eine Erfassung der vorhandenen Mengen. Sind entsprechende Stoffe vorhanden, hängt es von der Menge ab, in welche Gefährdungsstufe (Stufe A bis Stufe D) die Anlage eingeordnet wird und welche Maßnahmen zu treffen sind. Weitere Informationen enthält der Artikel „Anlagen-Verordnung AwSV im Fokus“ der in BESSER LACKIEREN 14/2019 erschienen und noch immer aktuell ist.
Zum Netzwerken:
Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 1040817, schuele@qubus.de, www.qubus.de