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Nasslackierung für die Schienenfahrzeugindustrie

Nachdem bereits seit Anfang 2017 der überarbeitete Qualitätsstandard für die Pulverbeschichtung gültig ist und damit gute Erfahrungen gemacht wurden, strebt die Deutsche Bahn in Kooperation mit der Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung (QIB) auch eine Vereinheitlichung der Nasslackapplikation von Zulieferbetrieben an. Der Arbeitskreis "Qualitätssicherung Nasslack" ist derzeit mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Standards beschäftigt.

Der Ablauf der Zulassung eines Beschichtungssystems gemäß DBS 918300. Grafik: Redaktion -

Bisheriges Vorgehen

Bislang verläuft das Prozedere folgendermaßen: Ein Lackhersteller übergibt ein zuzulassendes Flüssigbeschichtungssystem an ein unabhängiges Institut. Dieses fertigt nach Vorgabe des Herstellers und der Deutschen Bahn Prüfbleche, anhand derer im dritten Schritt gemäß der Handhabungsvorgabe aus den Beiblättern das Beschichtungssystem überprüft wird. Die Resultate der Analysen der Zulassungsprüfungen gehen dann an den Auftraggeber, den Lackfabrikanten. Dieser wiederum leitet den resultierenden Prüfbericht inklusive der Datenblätter an die Deutsche Bahn (DB) und beantragt die Zulassung des Produkts. Nachdem die DB den Prüfbericht positiv bewertet hat, erteilt sie die Produktzulassung für die DB AG (Produktqualifikation PQ). Nachteilig bei dieser Vorgehensweise ist, dass die involvierten Beschichtungsbetriebe bis auf Ausnahmen komplett ausgeklammert werden. Durch die DB werden Systemhäuser im Rahmen von Erstmusterprüfungen, Komponentenhersteller mit Sicherheitsrelevanz (bspw. Radsatzhersteller) und DB-Instanthaltungswerke kontrolliert. Zulieferbetriebe ohne Sicherheitsrelevanz hingegen unterliegen keiner direkten Kontrolle der Deutschen Bahn. Hier wurden bislang weder Anforderungen definiert, noch finden Überprüfungen oder eine Überwachung statt. Als Folge der Nicht-Überprüfung kann es dazu kommen, dass ungeeignete Beschichtungsbetriebe beauftragt werden. Verschärft wird das Problem auch dadurch, dass es viele, nicht an die Lackierprozesse angepasste Normen (bspw. DIN, EN oder ISO) gibt und somit kein einheitlicher Standard für die Nasslackierung von Schienenfahrzeugen zur Verfügung steht. Zudem ist bislang nicht sichergestellt, ob die Eigenschaften der zugelassenen Beschichtungssysteme auch in der Praxis durch den ausführenden Beschichtungsbetrieb erreichbar sind. Die hohen Kosten, die durch die auftretenden Mängel entstehen können, gilt es zukünftig zu vermeiden.

Zukunftsmusik

Der Lösungsansatz bei der Erstellung einer Qualitätssicherung für Zulieferbetriebe in der Schienenfahrzeugindustrie sieht dabei ebenfalls zwei Bestandteile vor: die Lackqualifikation (für Flüssiglacksysteme sind bereits umfassende Zulassungsverfahren gemäß DBS 918300 vorhanden) und die Beschichterqualifikation. Analog zur Regelung im Pulverlackbereich müssen die Beschichter in regelmäßigen Abständen eine interne Produktionskon­trolle durchführen und sich einer externen Fremdüberwachung unterziehen.

Das zukünftige Zulassungsverfahren ist im ersten Ansatz auf sieben Schritte projektiert.

Das zukünftige Zulassungsverfahren ist im ersten Ansatz auf sieben Schritte projektiert.

Vorraussetzungen

Um dies umzusetzen, sind noch einige Voraussetzungen zu schaffen. Zunächst muss eine allgemeine, technische Nasslackrichtlinie für Zulieferbetriebe erstellt werden, bei der die Systemzulassung nach DBS 918300 als Produktqualifikation vorausgesetzt wird. Auf Basis der Systemzulassungen sind  Qualitätsanforderungen, Eigenkontrollen und Überwachungsmaßnahmen zu definieren. Dabei muss das Augenmerk vor allem auf einen praktikablen Beschichtungsstandard gerichtet sein, der auch für kleinere Zulieferer kostengünstig umzusetzen ist. Sind diese Voraussetzungen realisiert, ergeben sich einige Vorteile:

  • Beschichtungsprozess nachweislich geeignet
  • Höhere Qualität und weniger Gewährungsmängel
  • Weniger Schäden nach Ablauf der Gewährungsleistung

Im Vergleich zur DBS 918340 soll jedoch kein interner Bahnstandard geschaffen werden, sondern ein allgemein gültiger Industriestandard. In Ausschreibungen der Deutschen Bahn kann dann zukünftig die Einhaltung dieses Standards oder einzelner Teile festgeschrieben werden.

Erprobung ab 2019

Bislang steht der neue Standard als Konzept. Ausformulierungen und Details sind derzeit noch in Klärung. Bereits in der Erprobungsphase sind hingegen Regelungen zur Qualitätssicherung bei mechanischer Vorbehandlung. Bis Anfang 2019 soll die vorläufige technische Ausarbeitung abgeschlossen sein und im Anschluss daran die Erprobungsphase der Richtlinien bei ausgewählten Beschichtungsbetrieben beginnen.

Zum Netzwerken:
Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung QIB, Schwäbisch Gmünd, Lars Walther, Tel. +49 7171 1040-837, info@qib-online.com, www.qib-online.de

Deutsche Bahn AG, München, Dieter Greitzke, Tel. +49 89 1308-2608, dieter.greitzke@deutschebahn.com, www.deutschebahn.com

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