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Erstmals Sachverständige für Lösemittelbilanzen bestellt

Am 18. Februar 2025 wurden in der Handelskammer Bremen die bundesweit ersten Sachverständigen für die Prüfung von Lösemittelbilanzen gemäß der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) öffentlich bestellt und vereidigt. Damit stehen lackierenden Unternehmen nun erstmals anerkannte Experten zur Verfügung, die die komplexen Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Lösemittelbilanzen fachgerecht begleiten können.

Thomas May (links) und Dr. Kai Ahlenhoff mit ihren Urkunden
Thomas May (links) und Dr. Kai Ahlenhoff sind die bundesweit ersten Sachverständigen für die Prüfung von Lösemittelbilanzen gemäß der 31. BImSchV. Foto: Bregau

Zu den bestellten Sachverständigen gehört Thomas May, unabhängiger Experte der May-lenstein Beratung UGS. „Ich freue mich sehr, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Lösemittelbilanzen rechtskonform und effizient zu gestalten“, so May.

Dr. Kai Ahlenhoff, Bregau olt GmbH, ist der zweite neu bestellte Sachverständige. Beide sind künftig eine Anlaufstelle für die fachliche Prüfung dieser umweltrelevanten Dokumentationen.

Warum sind geprüfte Lösemittelbilanzen notwendig?

Die novellierte 31. BImSchV verpflichtet Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen dazu, den Lösemitteleinsatz in ihren Prozessen detailliert zu dokumentieren. Die Lösemittelbilanz ist dabei ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Gesamtemission sowie für diffuse Emissionen eingehalten werden. Die Bilanz umfasst u.a. die Erfassung eingesetzter und emittierter Stoffe sowie Maßnahmen zur Emissionsreduzierung. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die geforderten Begrenzungsmaßnahmen konsequent umsetzen.

Überprüfung durch externe Experten

Bislang fehlte es an bestellten Sachverständigen, die diese Prüfungen offiziell übernehmen konnten – eine Lücke, die nun geschlossen wurde. Die beiden neuen Sachverständigen prüfen künftig die von den Betrieben erstellten Bilanzen und Reduzierungspläne und sorgen dafür, dass die Qualitätsanforderungen der Verordnung erfüllt werden. Die Handelskammer Bremen hat frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagiert und sich dafür eingesetzt, dass Unternehmen zeitnah auf qualifizierte Prüfer zurückgreifen können. Mit der Einführung eines speziellen Fachgremiums können sich weitere Interessierte ab 2025 in diesem Bereich zertifizieren lassen. Für Anfragen rund um die öffentliche Bestellung und das Verfahren stehen Doris Menke (Tel.+49 421 3637-593) und Ulrich Vogel (Tel. +49 421 3637-592) von der Handelskammer Bremen zur Verfügung.

ZUM NETZWERKEN:
May-lenstein UGS-Beratung, Bremen, Thomas May, Tel. + 49 151 65672262, may-lenstein@outlook.com, www.may-lenstein.de
bregau GmbH & Co. KG, Bremen, Dr. Kai Ahlenhoff, Tel. +49 421 22097-517, k.ahlenhoff@bregau.de, www.bregau.de