Normen & Gesetze DIN Normen

Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Zwischen Farbe und Vorschrift

Von Bahn-Normen über Emissionsrecht bis zur neuen EU-Maschinenverordnung: 2025 brachte für lackierende Unternehmen eine Vielzahl neuer Vorgaben – mit spürbaren Folgen für Technik, Organisation und Investitionen.

Dr. Astrid Günther

Symbolgrafik: Lackierer vor einem Aktenschrank
Es kam und kommt doch einiges auf lackierende Unternehmen zu – besser jetzt informieren als später nachjustieren! Grafik: KI-generiert, erstellt mit DALL-E

Bürokratieabbau bleibt politisches Ziel, doch in der betrieblichen Praxis erleben viele Lackierunternehmen derzeit das Gegenteil. Allein im Jahr 2025 sind zahlreiche neue Regelwerke, Normen und rechtliche Vorgaben in Kraft getreten oder konkretisiert worden, die den Alltag in der Produktion und die strategische Planung nachhaltig beeinflussen. BESSER LACKIEREN hat die wichtigsten Änderungen zusammengetragen und bewertet ihre praktische Relevanz für die Branche.

Normen und Arbeitsschutz: Mehr Struktur, höhere Anforderungen

Ein zentrales Element ist der neue Leitfaden des Verbands der Deutschen Bahnindustrie (VDB) zur Oberflächenvorbereitung. Er definiert erstmals systematisch mechanische und chemische Vorbehandlungsverfahren für unterschiedliche Substrate und legt Qualitätsanforderungen an Probenherstellung und Prozessprüfung fest. Parallel dazu ist im Juni 2025 die internationale DIN EN ISO 9466 in Kraft getreten. Sie vereinheitlicht die Beschichtungsanforderungen für Schienenfahrzeuge weltweit und ersetzt zahlreiche nationale Regelwerke – ein Vorteil für Lackierbetriebe bei Zulassungen und Ausschreibungen.

Auch der Arbeitsschutz wurde verschärft: Die seit Dezember 2024 gültige neue DGUV Information 209-046 bringt erweiterte Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Erdung, Explosionsschutz, Gaswarnsysteme und Lagerung. Bestehende Anlagen müssen zwar nicht automatisch nachgerüstet werden, doch die Dokumentation und Sicherheitskonzepte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Emissionen, Genehmigungen und digitale Maschinen

Mit der Novelle der 31. BImSchV müssen Lackierbetriebe ab 15 t Lösemittelverbrauch jährlich ihre Lösemittelbilanz extern prüfen lassen. Ab 2027 gilt dies auch verpflichtend für bestehende Anlagen. Gleichzeitig sorgt ein Grundsatzurteil zur Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) für neue Unsicherheit im Genehmigungsrecht: Selbst bei Einhaltung aller Richtwerte können Anlagen als unzumutbar gelten, wenn Anwohner beeinträchtigt werden.

Strategisch besonders bedeutsam ist die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230, die ab Januar 2027 ohne Übergangsfristen greift. Sie verschärft die Anforderungen an vernetzte Lackieranlagen, Robotik, Cybersicherheit und Dokumentation erheblich. Offene Schnittstellen und ungeschützte Fernzugriffe gelten künftig als Sicherheitsrisiko, lernfähige Systeme unterliegen strengen Risikobewertungen.

Parallel dazu gewinnt die kommende ESPR-Ökodesignverordnung an Bedeutung. Sie erweitert die bisherigen Effizienzvorgaben um Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Materialkreisläufe und Produkttransparenz – mit direkten Auswirkungen auf Anlagenbeschaffung, Lackchemie und Hilfsstoffe.

Unterm Strich stehen Lackierbetriebe vor einem komplexen Mix aus Umweltrecht, Arbeitsschutz, Digitalisierung und Nachhaltigkeitsanforderungen. Wer frühzeitig reagiert, sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern stärkt auch Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit seines Betriebs.

Mehr im Abo: Abonnenten von BESSER LACKIEREN erfahren im ausführlichen Artikel in Ausgabe 20/2025:

  • Welche konkreten Fristen und Nachweispflichten jetzt gelten
  • Wie Betriebe die neue Maschinenverordnung systematisch umsetzen können
  • Welche Investitionen sich durch die neuen Effizienz- und Nachhaltigkeitsregeln abzeichnen