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Chromtrioxid: frühzeitig umstellen

Christoph Tschirch, Sicherheitsingenieur bei der NABU-Oberflächentechnik GmbH, hat jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass der Einsatz, der Verwendungsbereich und die eingesetzte Menge von Chromtrioxid (CrO3) bis zum 18. März 2021 bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registriert sein mussten.

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Christoph Tschirch empfiehlt Industrielackierbetrieben Foto: NABU

Er führt dazu weiterhin folgendes aus: „Der Anwender erhält eine Zulassungsnummer vom Lieferanten und darf CrO3 dann auch nur für den angegebenen Verwendungsbereich und in der angegebenen Menge einsetzen.“ CrO3 schützt metallene Oberflächen vor Korrosion und dient als Haftvermittler zwischen dem Untergrund und der Nass- oder Pulverbeschichtung. Obwohl es gesundheits- und umweltgefährdend ist, ist es aktuell nicht verboten. Doch die Verwendung müssen Anwender seit September 2017 von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki zulassen. Im Jahr 2020 hat die ECHA über die Zulassung entschieden, dass CrO3 bis September 2024 weiterverwendet werden darf. Aktuell ist der Anwender zudem verpflichtet, die Arbeitsplatz-, die Abwasser- und Emissionsgrenzwerte mindestens einmal pro Jahr zu überprüfen und die Werte an die ECHA zu melden. Unabhängig davon empfiehlt der Sicherheitsingenieur Industrielackierbetrieben, dass sie sich bereits jetzt um eine Umstellung auf chromfreie Alternativen kümmern. Hintergrund ist, dass es ungewiss ist, ob für CrO3 ab September 2024 eine erneute Zulassung möglich sein wird. Deshalb kann es für Inhouse- und Lohnbeschichter sinnvoll sein, sich zu fragen, ob sie die aktuellen Grenzwerte einhalten können oder ob sie jetzt damit beginnen, die Vorbehandlungsanlage auf chromfreie Produkte umzubauen. Die Systeme sind zwar sensibler, doch sie sind eine wirkliche Alternative und sie reduzieren die Belastungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Abwassertechnik und Emissionen.

Zum Netzwerken:

NABU-Oberflächentechnik GmbH, Stulln, Christoph Tschirch, Tel. +49 9435 3006524, christoph.tschirch@nabu-stulln.de, www.nabu-stulln.de

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