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31. BImSchV in Kraft getreten

Am 15. Januar 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) veröffentlicht. Damit ist sie nun gültig.

Symbolgrafik mit vielen Paragraf-Zeichen
Die 31. BImSchV ist nun seit Anfang 2024 in aktualisierter Form gültig. Grafik: Redaktion

Die Verordnung dient der Begrenzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), die bei bestimmten Tätigkeiten und Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen. Davon betroffen sind auch Beschichtungsbetriebe, die die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten.

Über die wesentlichen Änderungen berichtete BESSER LACKIEREN in Ausgabe 18/2023. Sie umfassen für genehmigungspflichtige Anlagen u.a. eine Verpflichtung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz durch eine externe Stelle. Zudem gelten nun spürbar strenge Grenzwerte für organische Lösemittel bei der Fahrzeug- und Kunststofflackierung.

Eine kompakte Zusammenfassung der Inhalte finden interessierte Leser im BESSER LACKIEREN Expertennetzwerk im Bereich „Aktuelle Umweltgesetzgebung“.

Zum Netzwerken:

www.bmuv.de

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