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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Gefährdungen mit fachkundiger Unterstützung sicher beurteilen

Das Thema Gefährdungsbeurteilung ist stets aktuell und durch eine Vielzahl von Vorschriften vertreten. Daher setzen Lackierbetriebe meist auf Fachkräfte und fachkundige Experten, wenn es an die Ausarbeitung und Abschätzung geht.

Frank Schüle (Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH)

Eine Lärmmessung ist Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung. Foto: Qubus

„Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zu einer Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden“, erläutert Frank Schüle, Bereichsleiter Umwelt-, Arbeits- und Brandschutz bei Qubus. Sie unterscheidet sich damit klar von der Risikobeurteilung für Maschinen im Rahmen der CE-Konformität.

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Hier wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und oder den Betriebsarzt verwiesen. Die DGUV bietet mit ihren Branchenregeln auch Zusammenfassungen von relevanten Regelwerken. Während es lohnt, ein zentrales Dokument zu haben, zu dem je nach Art des Arbeitsplatzes weitere Punkte dazukommen, gilt es, bei der Gefährdungsbeurteilung besondere Aufmerksamkeit auf explosionsgefährdete Bereiche zu richten. Das Ex-Schutz-Dokument sollte getrennt erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie in BESSER LACKIEREN 4/2023.

Zum Netzwerken:

Qubus Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Frank Schüle, Tel. +49 7171 10408-17, schuele@qubus.de, www.qubus.de