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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Neue EU-Maschinenverordnung

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und bringt für Lackierbetriebe tiefgreifende Änderungen mit sich – von Cybersicherheit über KI-Regelungen bis hin zu digitaler Dokumentation.

Grafische Darstellung der Änderungen in der EU-Maschinenverordnung
Die neue EU-Maschinenverordnung stellt Lackierbetriebe vor neue Herausforderungen: Cybersicherheit, KI-basierte Systeme und digitale Dokumentation rücken in den Fokus – wer frühzeitig handelt, sichert nicht nur die Compliance, sondern auch die Zukunft der Produktion. Grafik: KI-generiertes Bild erstellt mit Dall-E

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung steht die Branche vor einem klaren Umbruch. Ab 2027 gelten strengere Anforderungen nicht nur für Hersteller, sondern auch für Betreiber von Lackieranlagen. Während der Fokus weiterhin auf der sicheren Konstruktion und Nutzung von Maschinen liegt, rücken nun auch digitale Technologien, vernetzte Systeme und künstliche Intelligenz in den Vordergrund.

Cybersicherheit und KI im Fokus

Lackierbetriebe setzen zunehmend auf automatisierte und vernetzte Systeme – von Roboterapplikationen bis hin zu datenbasierten Leitsystemen. Diese müssen künftig konsequent gegen Manipulation und unbefugten Zugriff abgesichert werden. Auch lernfähige Prozesssteuerungen unterliegen strengeren Vorgaben: Bevor sie sicherheitsrelevante Parameter verändern, ist eine umfassende Risikobewertung erforderlich. In vielen Fällen wird sogar eine Konformitätsprüfung durch eine benannte Stelle Pflicht.

Keine Übergangsfrist – Handeln ist Pflicht

Ob kollaborative Roboter im Finish oder digital bereitgestellte Betriebsanleitungen: Die neue Verordnung bringt zahlreiche Neuerungen, die direkt in der Praxis wirken. Entscheidend: Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle Maschinen den neuen Vorgaben entsprechen – Übergangsfristen gibt es nicht. Lackierbetriebe sollten daher frühzeitig Bestandsanalysen, Risikobewertungen und Schulungen starten, um rechtzeitig konform zu sein.

Mehr im Abo: Abonnenten von BESSER LACKIEREN erfahren im ausführlichen Artikel in Ausgabe 14/2025:

  • Welche konkreten Anforderungen an Cobots und lernfähige Prozesssteuerungen gelten
  • Wie Lackierbetriebe ihre digitale Dokumentation rechtssicher organisieren können
  • Welche Schritte jetzt nötig sind, um Retrofit-Projekte und Investitionen zukunftssicher zu gestalten

Zum Netzwerken:
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