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Sichere Pulverlackversorgung

"Für die Sicherheit bei der Materialversorgung mit Nasslacken gibt es seit langem die DIN EN 12621. Für Pulverlacke ist jetzt mit dem VDMA-Einheitsblatt ‚Automatische Beschichtungspulverversorgungseinrichtungen – Sicherheitsanforderungen‘ erstmals eine vergleichbare Regelung in Vorbereitung", berichtet Roland Knopp, Leiter des Sachgebiets Oberflächentechnik und Schweißen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

Roland Knopp
Roland Knopp -

“Sie wird alle signifikanten Gefährdungen behandeln und für automatische, stationäre Pulverversorgungseinrichtungen gelten.” Einen wichtigen Aspekt wird der Explosionsschutz darstellen, weil beim Umgang mit dem Pulver zündfähige Stäube entstehen können. Aus diesem Grund müssen entsprechend dimensionierte Absauganlagen vorhanden sein. Dies gilt insbesondere bei größeren Versorgungssystemen, in denen die Lackierer mit mehreren Farbtönen hantieren. Vor allem eingehauste Systeme sind üblicherweise bereits heute damit ausgestattet. Zu den weiteren Sicherheitsaspekten zählen u. a. die Konstruktion, Einrichtungen zur Branderkennung und Feuerlöschung, Hinweise zur Anlagensteuerung und Beleuchtung sowie ergonomische Aspekte. Der Entwurf für das Blatt ist fertig, die Kommentarfrist endet am 31. Mai 2019. Mit der Veröffentlichung rechnet Roland Knopp zum Ende dieses Jahres. Dann wird das Blatt für alle neuen Anlagen gelten, aber auch für bestehende Pulverversorgungssysteme Anhaltspunkte für den sicheren Betrieb geben, weil erstmalig der Stand der Technik für diese Anlagenart definiert wird. Bei offenen, mobilen Systemen, die im Einheitsblatt nicht behandelt werden, muss der Anwender übrigens selbst darauf achten, wo er die Kartons mit dem Farbpulver platziert bzw. ob die Farbversorgung zündgeschützt ist und er sie mit in die Beschichtungskabine nehmen darf.

Zum Netzwerken:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Hannover, Roland Knopp, Tel. +49 511 8118-14263, roland.knopp@bghm.de, www.bghm.de

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