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TA-Luft und GIRL

Mit der Novellierung der TA-Luft im Dezember 2021 gelten für industrielle Lackieranlagen verschärfte Emissionsgrenzwerte, neue Messpflichten und Anforderungen an Schornsteinhöhen. Besonders betroffen: Betriebe mit Lösemittelverbrauch über 5 Tonnen pro Jahr.

Jola Horschig

Dennis Sippach: „Die TA-Luft hat das Ziel, die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen“. Foto: ETS Air Systems GmbH

„Die aktuell gültige Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – kurz TA-Luft – ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist, die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen“, erklärt Dennis Sippach, Geschäftsführer der ETS Air Systems GmbH. Industrielle Lackierbetriebe haben ihre Auflagen zu erfüllen, da sie nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) teilweise zu den genehmigungspflichtigen Anlagen gehören. Dies gilt in der Regel allerdings nur, wenn der Lösemittelverbrauch den Schwellenwert von 5 t/a überschreitet.

Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte

Durch die Aufnahme neuer Stoffe sowie die Neu-Kategorisierung bestehender Stoffe gibt es insgesamt eine Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte. Ebenfalls festzuhalten ist die Neuregelung der Anforderungen zur Berechnung der Schornsteinhöhe gem. VDI 3781-4 (Bestandsschutz für bestehende Anlagen). Für Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, gilt eine allgemeine Sanierungsfrist bis zum 1.12.2026. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die nur mit organisatorischen Änderungen oder nur geringem technischen Aufwand verbunden sind. Im Einzelfall ist die Klärung mit der Behörde zu empfehlen. Relativ unbekannt ist die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), die bei der Novellierung der TA-Luft als Anhang 7 aufgenommen worden ist. Sie hat das Ziel, die Bevölkerung vor Geruchsbelästigungen zu schützen und regelt nun bundeseinheitliche Vorgaben.

Teilweise sind Emissionen nun jährlich, anstatt wie bisher alle drei Jahre zu messen und gegenüber der Behörde nachzuweisen. Es geht dabei um das Reingas, das nach der Abluftreinigung in die Luft austritt. „Um die kundenspezifischen Grenzwerte einzelner Schadstoffe zu definieren, ist es notwendig, anhand der Sicherheitsdatenblätter die individuellen Farb- und Lösemittelzusammensetzungen zu erfassen“, erläutert Dennis Sippach abschließend.

Zum Netzwerken:

ETS Air Systems GmbH, Jena, Dennis Sippach,  Tel. +49 3641 5594652, d.sippach@ets-group.com, www.ets-airsystems.com