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EXPO live: Retrofit von Lackieranlagen am 23. & 24. September

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Ritz ist nicht gleich Ritz

Künstliche Ritzverletzungen dienen dazu, Beschädigungen des Korrosionsschutzes zu simulieren. Der aktuelle Bericht erläutert, worauf dabei zu achten ist.

Ritzen eines Probebleches
Bei der händischen Anfertigung von Ritzen ist eine mikrometergenaue Ritztiefe auch mit viel Übung eher zufallsbasiert Foto: Redaktion

Ein wesentliches Verfahren zur Auswertung des Korrosionsverhaltens stellt die Bewertung von Enthaftung und Korrosion an einer definierten künstlichen Ritzverletzung dar. Eine Prüfung gemäß DIN EN ISO 4628-8 umfasst die drei Schritte Ritzanbringung, Umweltsimulation und Auswertung. Jeder dieser Schritte hat Einfluss auf die Aussage der Untersuchung. Daher ist für genaue und vergleichbare Ergebnisse ein sorgfältiges und einheitliches Ritzen maßgeblich. Ein Leitfaden für die Ritzverletzung ist in DIN EN ISO 17872 vorgegeben. Hier wird beispielsweise definiert, dass eine Ritzverletzung das Substrat durchgehend freilegen muss, wenn nicht anders vereinbart. Je nach Beschichtung muss die Ritzverletzung mehrere Schichten durchdringen. Bei einem Duplexsystem muss der Ritz vollständig durch die organische Beschichtung (z.B. Flüssiglackierung) und den metallischen Überzug (z.B. Verzinkung) bis in das Grundmaterial (z.B. Stahl) gehen.

Eine weitere wichtige Einflussgröße ist die Einheitlichkeit der Ritze. Lesen Sie hierzu mehr in Ausgabe 8/2022 von BESSER LACKIEREN.

Zum Netzwerken:

IFO Institut für Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Philip Malchow, Tel. +49 7171 10407-52, philip.malchow@ifo-gmbh.de, www.ifo-gmbh.de

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