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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Auf moderne LED-Technik umrüsten
Ab dem 1. September 2023 darf die T8-Leuchtstoffröhre nicht mehr gehandelt werden. Lackierbereiche, in denen diese Leuchtmittel jetzt noch ihren Dienst tun, sollten deshalb bald umgerüstet werden.
„Eine sehr große Zahl an Betreibern von Lackieranlagen setzt noch immer veraltete Beleuchtung ein, da bei einer Beleuchtungsmodernisierung umfangreiche Maßnahmen und kostspielige Stillstandszeiten befürchtet werden“, erläutert Holger Mang vom technischen Verkauf bei der Jung-Leuchten GmbH. Besonders in Ex-Bereichen ist eine große Hemmschwelle zu beobachten. „In der Regel ist den Betreibern bewusst, dass Veränderungen an für den Ex-Bereich zugelassenen Leuchten zum Verlust der Gewährleistung, vor allem aber zum Erlöschen der Ex-Zulassung führen“, erklärt Holger Mang. Die Ex-Leuchten von Jung-Leuchten sind generell sehr einfach auf LED umrüstbar – und dies ohne Verlust der Ex-Zulassung. Dies gilt nicht für alle Retrofit oder LED-Leuchten, also ist Vorsicht geboten. Der Umrüstsatz von Jung-Leuchten besteht aus einer neuen ESG-Scheibe mit aufgeschäumter Dichtung sowie aus dem LED-Leuchteneinsatz. Das Leuchtengehäuse kann in der Anlage verbleiben.
In BESSER LACKIEREN 9/2022 erfahren Sie weitere Details zu den Möglichkeiten von LED-Umrüstsätzen.
Zum Netzwerken:
Jung-Leuchten GmbH, Bodelshausen, Holger Mang, Tel. +49 7471 9595-24, holger.mang@jung-leuchten.de, www.jung-leuchten.de