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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Haftpflichtversicherung für Lohnbeschichter
Im ersten Teil des Artikels „Richtig versichert“ (s. Ausgabe 15/2024, S. 11) ging es um die Besonderheiten bei Haftpflichtversicherungen und kritische Ausschlüsse. Der zweite Teil befasst sich mit Obliegenheiten und damit, wie sich Lohnbeschichter bei Reklamationen verhalten sollten.
Ein Versicherungsvertrag legt fest, wie ein Schaden reguliert wird und was der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Für Lohnbeschichter, die oft mit Reklamationen konfrontiert sind, gelten bestimmte Obliegenheiten – Verhaltensregeln, deren Nichtbeachtung die Versicherungsdeckung gefährden kann. „Wer Schäden anerkennt, ohne den Versicherer zu informieren, setzt den Schutz leichtfertig aufs Spiel“, warnt Sven Hoffmann, Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf die Oberflächentechnik. Dazu gehört, dass jeder Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer gemeldet wird, auch wenn der Kunde selbst noch keine Forderungen gestellt hat.
Auch Reklamationen beim Versicherer melden
Zwei Beispiele aus der Praxis zeigen die Folgen: Ein Lohnbeschichter akzeptierte eine 10%-ige Kürzung auf die Rechnung, als ein Kunde eine Reklamation anzeigte. Später wandte sich der Kunde mit einer Schadensersatzforderung an den Beschichter, doch die Versicherung lehnte ab, weil die Kürzung als Schuldeingeständnis interpretiert wurde. Ähnlich erging es einem weiteren Beschichter, der ohne Rücksprache eine Ersatzlieferung zusagte und dann bei einem späteren Schadensfall die Unterstützung der Versicherung verlor.
Versicherungsagent oder Makler?
Wer auf umfassenden Schutz und Unterstützung in Schadensfällen setzt, sollte einen Versicherungsmakler in Betracht ziehen. Der Makler analysiert die spezifischen Betriebsrisiken und entwickelt eine passgenaue Versicherungslösung, während Versicherungsagenten oft nur die Policen einer bestimmten Gesellschaft anbieten können. Makler helfen außerdem in der Kommunikation mit dem Versicherer, beispielsweise bei Schadensmeldungen und der Klärung von Obliegenheiten, sodass der Versicherungsschutz langfristig gewährleistet bleibt.
Mehr im Abo: Abonnenten von BESSER LACKIEREN erfahren im ausführlichen Artikel in Ausgabe 16/2024:
- Welche typischen Stolperfallen bei Reklamationen und Schadensmeldungen drohen
- Welche Fristen und Regelungen im Detail gelten
- Wie Versicherungsangebote gezielt auf branchenspezifische Risiken angepasst werden
Zum Netzwerken:
Hoffmann Industrieversicherungsmakler GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Sven Hoffmann, Tel. +49 7720 94100, sven.hoffmann@industriemakler.com, www.industriemakler.com