Übergangsfrist im Explosionsschutz endet
Noch vor drei Jahren galt, dass technische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nur vor der Inbetriebnahme in ihrer Gesamtheit inspiziert werden mussten. Regelmäßige Prüfungen waren nur für einzelne Geräte vorgesehen. Seit 2015 greift eine andere Regelung, festgehalten in der Betriebssicherheitsverordnung (§16 in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 5.1). Die Übergangsfrist zur Umsetzung läuft am 31. Mai dieses Jahres aus. Nun müssen auch Gesamtanlagen mindestens alle sechs Jahre auf ihre Explosionssicherheit hin überprüft werden.
Die unverzichtbare Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung, die eine systematische Ermittlung der Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Maßnahmen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen umfasst. Liegt eine vollständige Dokumentation vor, ist die Basis für einen schnellen Ablauf der Prüfung gegeben. Dazu gehören Aufzeichnungen aus Überprüfungen insbesondere von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten sowie Schutzsystemen. “Damit kann die Prüfung deutlich effizienter durchgeführt werden”, sagt Ralf Schmitt, technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV Rheinland.
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TÜV Rheinland, Köln, Ralf Schmitt, Tel. +49 261 8085186, ralf.schmitt@de.tuv.com, www.tuv.com
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