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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Gefahrstoff Staub

Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gefährlich. Im Umgang mit Stäuben in den Fertigungshallen ist es wichtig zu wissen, dass von aufgewirbeltem Staub größere Gefahr ausgeht als von abgelagertem Staub.

Klaus E. Gazawi
Klaus E. Gazawi -

„Aufgewirbelter Staub birgt sehr viel mehr Sauerstoff als liegender Staub. Auch wenn man es erst einmal nicht glaubt: Staub-Explosionen können gefährlicher sein als Gas-Explosionen“, sagt Klaus Gazawi, Verkaufsleiter bei Ruwac. Der Experte warnt vor dem Gefahrstoff Staub und verweist auf die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 400). Arbeitgeber dürfen eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Hilfreiche Unterstützung finden Arbeitgeber in der TRGS 402. „Es empfiehlt sich, Staub immer direkt an der Entstehungsquelle auf- oder abzusaugen, damit sich dieser nicht im Raum und/oder in der Atemluft verteilt“, so Gazawi. Sämtliche geprüfte Industriesauger, die auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen nach DIN EN 60335-2-69 gebaut werden und sind in die Staubklassen L, M, oder H eingeteilt. „5% aller Brände basieren auf einer Explosion, 80% bis 90% aller Explosionen sind auf Anwendungsfehler zurückzuführen“, betont Gazawi. Ein Brand kann z.B. auftreten, wenn eine Schicht von abgeschiedenem Pulverlack oder eine Wolke mit einer Zündquelle in Berührung kommt. Dies kann zu einer Staubexplosion führen, wenn entweder brennende Teilchen in abgeschlossene Anlagenbereiche gelangen können, z. B. in Auffangvorrichtungen für Staub, wenn Abscheidevorrichtungen für brennenden Staub gestört sind oder fehlerhaftes bzw. nicht geeignetes Equipment benutzt wird. Und noch einen Tipp hält der Experte parat: Industrielle Lackierbetriebe können in der „GESTIS-STAUB-EX-Datenbank unter www.dguv.de prüfen, welche Stäube brennbar oder explosionsfähig sind. Dort sind wichtige Brenn- und Explosionskenngrößen von über 6000 Staubproben aus nahezu allen Branchen zusammengestellt.

Zum Netzwerken:
Ruwac Industriesauger GmbH, Melle, Klaus E. Gazawi, Tel. +49 5226 9830-0, gazawi@ruwac.de, www.ruwac.de

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