Technik Produkte Umwelttechnik

Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!

Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026  beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
➡️ Jetzt teilnehmen!

Ex-Schutz in Lackierbetrieben

Zuverlässiger Explosionsschutz schafft in Industrielackierbetrieben Sicherheit – für Menschen und Materialien. Rainer Lange-Hitzbleck erläuterte kürzlich im Gespräch mit BESSER LACKIEREN, worauf besonders zu achten ist.

Rainer Lange-Hitzbleck_Denios
Rainer Lange-Hitzbleck Foto: Denios

„Bei der Inbetriebnahme erfüllen Lackieranlagen alle Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft an den Explosionsschutz stellen. Doch im Laufe der Jahre werden viele Anlagen unsicher“, erklärt Rainer Lange-Hitzbleck. Der Grund dafür sind Umbauten oder der Austausch von Anlagenteilen. Dabei kann es sich auch um so unscheinbare Dinge wie eine neue Kontrolllampe oder einen Schalter für die Lüftungsanlage handeln. Lange-Hitzbleck: „Der Betreiber hat darauf zu achten, dass selbst für diese Teile die entsprechenden ATEX-Zulassungen vorliegen.“ Die ATEX-Produktrichtlinie ist maßgebend für Hersteller und beinhaltet die Vorschriften, die ein Produkt erfüllen muss, wenn es in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden soll.

Für Industrielackierbetriebe bildet §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Basis für den Explosionsschutz. Er schreibt die Maßnahmen zur Dokumentation und zur Gefährdungsbeurteilung vor. Lange-Hitzbleck empfiehlt industriellen Lackierbetrieben, beides regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Außerdem weist er auf die DGUV-Information 209-046 „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe“ hin. Die Veröffentlichung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthält neben Informationen zu baulichen Aspekten auch Hinweise zum Explosionsschutz im Alltag.

Lange-Hitzbleck: „Generell tragen folgende Maßnahmen dazu bei, Explosionen zu verhüten: eine explosionsfähige Atmosphäre durch entsprechende Be- und Entlüftung verhindern und durch den Einsatz von ATEX-konformen Produkten Zündquellen von vornherein vermeiden.“ Sollte es dennoch zu einer Explosion kommen, lassen sich die Auswirkungen durch bauliche Maßnahmen wie Druckentlastungsklappen mildern.

Zum Netzwerken:

DENIOS AG, Bad Oeynhausen, Rainer Lange-Hitzbleck, Tel. +49 800 753 000-2, info@denios.de, www.denios.de

Hersteller zu diesem Thema: