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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Ex-Schutz im Lacklager
Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist es unabdingbar, Gefahrenstoffe richtig zu lagern. In einem aktuellen Überblick erfahren Beschichter, wie sie durch regelkonforme Lagerung für Sicherheit sorgen können. Im Falle des Lacklagers geht es vor allem um den Explosionsschutz.
Die Anforderungen an die Lagerung orientieren sich daran, welche Gefahreneinstufung die gelagerten Stoffe tragen. Mit dem aktuell gültigen GHS/CLP-Kennzeichnungssystem genügt ein Blick auf die Piktogramme nicht länger. Vielmehr ist es nötig die relevanten Daten, wie etwa den Siede- und Flammpunkt sowie den Dampfdruck aus dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Ein aktuelles Gefahrstoffkataster ist damit praktisch zwingend nötig.
Die zentrale Vorschrift zur Lagerung von Gefahrstoffen in Gebinden ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Hierin sind neben allgemeingültigen und mengenabhängigen Vorschriften speziell die Regularien für entzündbare Stoffe gebündelt. Entsprechend der TRGS 510 muss der Betreiber auch das Explosionsschutzdokument auf Basis des §6 der Gefahrstoffverordnung anlegen.
Lesen Sie hierzu mehr in BESSER LACKIEREN 5/2021.
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