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Bewerbungsfrist vom BESSER LACKIEREN Award 2026 verlängert!
Sie sind Lohn- oder Inhouse-Lackierer? Dann haben Sie sich sicherlich bereits für den BESSER LACKIEREN Award 2026 beworben. Wenn dem nicht so ist, dann können Sie dies noch bis zum 22. Juni 2026 tun. Wir haben die Einreichungsfrist verlängert! Vergleichen Sie sich mit anderen Unternehmen der Lackierbranche und profitieren Sie vom Prestige-Gewinn sowie dem Besuch der Fachjury.
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Herausforderung Rechtskonformität
Bei Veränderungen der innerbetrieblichen Infrastruktur, bei baulichen Veränderungen aber auch bei Abläufen im alltäglichen Betrieb, stellt sich stets die Frage nach geltenden, rechtlichen Vorgaben.
Bei genehmigungspflichtigen Sachverhalten ist es zwingend notwendig auf die Rechtskonformität zu achten, um zu vermeiden, dass Vorhaben von Behördenseite verwehrt werden. Für Lackierbetriebe wird es damit notwendig, alle relevanten Gesetze und Verordnungen, z.B. die in 2018 veröffentlichte „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV), bereits bei Entscheidungsprozessen im Blick zu behalten. Mit einem sorgfältig erstellten und gepflegten Rechtskataster kann die Rechtskonformität eines Betriebs gesichert und das unternehmerische Risiko bei Entscheidungen minimiert werden. Doch das Herausfiltern, Zusammenfassen und gegebenenfalls das Aktualisieren von einschlägigen Rechtspflichten ist sehr aufwendig. Entsprechend geben viele Betriebe das Führen ihres Rechtskatasters in die Hände eines externen Dienstleisters. Eine Alternative dazu bieten Softwarelösungen, insbesondere, wenn diese online-basiert sind und damit fortlaufend aktualisiert werden.
In BESSER LACKIEREN 2/2020 lesen Sie mehr zur Hierarchie relevanter Rechtsvorschriften und zu Lösungen mit Managementsystemen.
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QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Nils Paetzke, Tel. +49 7171 10408-56, Mobil +49 170 8541959, paetzke@qubus.de, www.qubus.de