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Löschwasserrückhaltung: Gewässerschutz im Ernstfall

Brände in Industrieanlagen bringen neben akuten Gefahren oft ein unterschätztes Risiko mit sich: kontaminiertes Löschwasser. Gerade für Lackierbetriebe wird die Rückhaltung zunehmend zur Pflicht – auch wenn verbindliche Vorgaben fehlen.

Artur Kusminov (QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik)

Grafik veranschaulicht die Gefahren von kontaminiertem Löschwasser
Die Abbildung veranschaulicht die Gefahren von kontaminiertem Löschwasser für Menschen und Umwelt. Grafik: QUBUS, KI-generierte Abbildung (Microsoft Copilot, GPT-5, OpenAI/Microsoft, 2026)

Wenn es in industriellen Anlagen brennt, stehen zunächst Menschenleben im Fokus. Doch im Anschluss drohen erhebliche Umweltschäden durch belastetes Löschwasser. Dieses kann Lösemittel, Öle oder chemische Rückstände aufnehmen und unkontrolliert in Gewässer oder Böden gelangen. Für Betreiber von Lackierereien gewinnt die Löschwasserrückhaltung daher zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt durch gesetzliche Anforderungen wie das Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV.

Auslöser für das gestiegene Bewusstsein sind unter anderem historische Ereignisse wie der Sandoz-Großbrand 1986, die die langfristigen Folgen unkontrollierter Schadstoffeinträge deutlich gemacht haben.

Besondere Risiken in der Lackiertechnik

Lackierbetriebe gelten als besonders sensibel, da sie regelmäßig mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten. Neben Lacken und Lösemitteln tragen auch Filtermedien, Lackschlämme und Verpackungen zur Brandlast bei. Im Brandfall entsteht dadurch ein komplexes Schadstoffgemisch, das sich im Löschwasser anreichert.

Hinzu kommt: Nicht nur Lagerbereiche, sondern auch Produktions- und Applikationszonen müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Selbst bei geringen Stoffmengen kann das Löschwasser stark belastet sein – ein Risiko, das in der Praxis häufig unterschätzt wird.

Regulatorische Lücke erschwert Planung

Rechtlich ist die Situation eindeutig – in der Umsetzung jedoch komplex. Während das Wasserhaushaltsgesetz den sogenannten Besorgnisgrundsatz definiert und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die Rückhaltung fordert, fehlen konkrete Vorgaben zur Dimensionierung der Rückhaltesysteme.

Seit dem Wegfall der bundeseinheitlichen Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie im Jahr 2020 müssen Betreiber und Behörden auf verschiedene Leitfäden und Erfahrungswerte zurückgreifen. Das führt zu Unsicherheiten bei Planung, Genehmigung und Auslegung – insbesondere bei komplexen Anlagen.

In der Praxis werden daher häufig vereinfachte Bemessungsansätze gewählt, etwa anhand von Brandabschnittsflächen und potenziellen Löschwassermengen. Technisch kommen sowohl bauliche Lösungen wie Auffangwannen und Rückhaltebecken als auch mobile oder stationäre Barrieren zum Einsatz.

Betreiber in der Pflicht

Unabhängig von fehlenden Standards bleibt die Verantwortung klar beim Anlagenbetreiber. Eine standortspezifische Risikoanalyse bildet die Grundlage für geeignete Maßnahmen: Entscheidend sind Art und Menge der eingesetzten Stoffe, deren Wassergefährdungsklasse sowie die Nähe zu sensiblen Umweltbereichen.

Neben technischen Lösungen spielen auch organisatorische Maßnahmen eine Rolle – etwa Notfallpläne, Schulungen und regelmäßige Prüfungen. Ziel ist es, im Ernstfall schnell und kontrolliert reagieren zu können.

Mehr im Abo: Abonnenten von BESSER LACKIEREN erfahren im ausführlichen Artikel in Ausgabe 5/2026 weiterhin:

  • welche Bemessungsansätze sich in der Praxis bewährt haben
  • wie sich technische und organisatorische Maßnahmen optimal kombinieren lassen
  • welche typischen Fehler bei Planung und Genehmigung vermieden werden sollten

Zum Netzwerken:
QUBUS Planung und Beratung Oberflächentechnik GmbH, Schwäbisch Gmünd, Artur Kusminov, Tel. +49 7171 10408-17, artur.kusminov@qubus.de, www.qubus.de

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